Telefonreanimation rettet viele Leben – und muss daher auch in Deutschland verpflichtend eingeführt werden! GRC fordert flächendeckende Einführung.

Telefonreanimation rettet viele Leben – und muss daher auch in Deutschland verpflichtend eingeführt werden!

Ein Familienmitglied bricht neben Ihnen zusammen und Sie wissen nicht was zu tun ist? Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs war beim Erwerb des Führerscheins und Sie erinnern sich nicht mehr an die einfachen Wiederbelebungsmaßnahmen? In diesem Fall kann Sie die Telefonreanimation, also die telefonische Anleitung durch die Rettungsleitstelle, unterstützen und Ihnen helfen das Leben Ihrer Liebsten zu retten. In Deutschland wird diese allerdings bisher nicht ausreichend durchgeführt – dies zeigt eine aktuelle Untersuchung.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung fordert deshalb die flächendeckende verpflichtende Umsetzung der Telefonreanimation in ganz Deutschland.Pro Jahr erleiden mindestens 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz- Kreislaufstillstand – die dritthäufigste Todesursache. Davon überlebt bisher nur etwa jede/r Zehnte. Mit einer sofortigen Reaktion können Anwesende hier ganz einfach helfen und die Überlebensrate verdreifachen. Doch viele Menschen wissen nicht, was genau sie in dieser Situation tun müssen. Hier kommt die Telefonreanimation ins Spiel. „Wenn Sie den Notruf wählen, erklärt die Disponentin oder der Disponent mit einfachen Worten, wie man eine effektive Herzdruckmassage ausführen kann, auch wenn man nicht darin trainiert ist,“ so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC).

Die Telefonreanimation muss nur neun Mal durchgeführt werden um ein Leben zusätzlich zu retten. Eine aktuell durchgeführte Studie des GRC gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, der ADAC Stiftung und mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V., an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilnahmen, zeigt zwar erfreulicherweise, dass alle Rettungsleitstellen die Telefonreanimation grundsätzlich durchführen, doch eine Umsetzungsquote von >80% bei Anrufen mit Herz-Kreislaufstillstand wird nur in weniger als der Hälfte aller teilnehmenden Rettungsleitstellen erreicht.

Daher fordert der German Resuscitation Council GRC/ Deutscher Rat für Wiederbelebung e.V. – neben der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Wiederbelebung (ichrettedeinleben.de) – die verpflichtende bundesweite Durchführung von Telefonreanimationen in allen Rettungsleitstellen. Auch 78% der Befragten Leiter/innen der Rettungsleitstellen befürworten eine solche gesetzliche Verpflichtung.

Quelle: GRC HomepageOffizielle Pressemitteilung

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