*Die Telefonreanimation*
Eine aktuelle Studie im Deutschen Ärzteblatt zeigt deren mangelnde Umsetzung: Telefonreanimation muss bundesweit verpflichtend eingeführt werden – dies rettet sehr viele Menschenleben!
Pro Jahr erleiden mindestens 70.000 Menschen in Deutschland einen plötzlichen unerwarteten Herz-Kreislaufstillstand – die dritthäufigste Todesursache. Davon überlebt bisher nur etwa jede/r Zehnte, da nach 3-5 Minuten das Gehirn zu sterben beginnt. Der Rettungsdienst benötigt durchschnittlich acht bis zehn Minuten bis er eintrifft. Bis zum Eintreffen der Profis kann und muss also der anwesende Laie mit einer einfachen Herzdruckmassage lebensrettende Maßnahmen ergreifen und die Zeit überbrücken. Doch viele Menschen trauen sich nicht eine Herzdruckmassage durchzuführen oder wissen erst gar nicht wie das funktioniert.
Die Telefonreanimation spielt in dem Fall eine entscheidende Rolle und kann somit sehr viele Leben retten!Diese Telefonreanimation wird aber leider nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Seit dem Jahr 2010 wird sie in den Reanimationsleitlinien empfohlen. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) fordert deshalb die flächendeckende verpflichtende und ausnahmslose Umsetzung der Telefonreanimation in ganz Deutschland.„Die Umsetzungsquote der Telefonreanimation muss bei uns weiter deutlich erhöht werden bis sie hoffentlich in den nächsten Jahren flächendeckend, ausnahmslos und verpflichtend in ganz Deutschland eingesetzt wird. Somit können wir noch sehr viel mehr Menschenleben retten – gemeinsam mit anderen Maßnahmen wie der Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern in Wiederbelebung –, 10.000 jedes Jahr zusätzlich in Deutschland!“ so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC.
Alle Ergebnisse zu Erfolgsfaktoren und Hinderungsgründen sowie Ausgestaltung der Telefonreanimation in den Leitstellen könnt Ihr in der neu erschienen Publikation im Deutschen Ärzteblatt hier nachlesen
https://www.aerzteblatt.de/…/Implementierungsstand-der…
Quelle Text:
Pressemitteilung des German Resuscitation Council GRC/ Deutscher Rat für Wiederbelebung e.V. vom 28.01.2022